GAt Sand Kühler  
  Anforderungen an das Kühlwasser  
        Die technischen Daten für die Kühlleistung gelten unter der  
          Voraussetzung, dass im Kühlwasser keine chemischen oder  
          mechanischen Verunreinigungen enthalten sind, die zu  
          Ablagerungen oder Zerstörungen im Sandkühler führen können. 
            
          Wenn z. B. bei hartem Wasser, das viele Karbonate enthält, die  
          Kohlensäure durch Verdunstung und Erwärmung entfernt wird,  
          so kann das Karbonat nicht in Lösung bleiben und fällt als  
        Kesselstein aus.  
        Richtwerte für einen krustenfreien
        Sandkühlerbetrieb:  
        
          - max. Karbonathärte - 10 °dH 
 
          (1 deutscher Härtegrad °dH: 10 mg CaO in 1 l/H2O)  
          - hoher Gehalt an freier Kohlensäure - 
 
            mind. 1,5 Karbonathärte
          (mg/1)  
          - pH-Wert - 7,0 
 
          - Gesamtsalzgehalt - max. 3000 mg/l 
 
         
        Zur Algenverhütung werden folgende Grenzen der im
  Wasser  
  zulässigen Bestandteile angegeben:          
          - organische
          Substanzen - max. 14 mg/l 
 
          - Eisengehalt - max. 0,3 mg/l 
 
          - Phosphorgehalt - max. 20 mg/l 
 
                 Das Wasser soll darüber hinaus frei von Nitriten und Ammoniak  
          sein. Aus Korrosions-Gründen soll die freie Kohlensäure etwa  
          das 2fache der Karbonathärte und der Chloridgehalt 50 mg/l  
          nicht überschreiten. 
           
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